FAQ – Häufig gestellte Fragen

Adoption

Unterscheidet das Recht zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern?
Durch eine Adoption entstehen zwischen Adoptiveltern und -kind die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie durch eheliche Abstammung begründet werden. Das Adoptivkind wird den Eltern gegenüber erb- und pflichtteilsberechtigt, behält aber auch das Erbrecht gegenüber seinen leiblichen Eltern.

Was muss man bei einer Adoption beachten?
Der Adoptivvater muss mindestens 30 Jahre, die Adoptivmutter 28 Jahre alt sein. Zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind muss ein Altersunterschied von wenigstens 18 Jahren bestehen. Eine Unterschreitung dieser Altersgrenzen ist dann möglich, wenn bereits eine Eltern-Kind-Beziehung bzw. ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, oder das Adoptivkind ein Stiefkind ist.

Die Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen Adoptiveltern und Wahlkind zustande. Dieser Vertrag muss vom Bezirksgericht bewilligt werden. Das Bezirksgericht kann seine Zustimmung verweigern, wenn ein begründetes Anliegen eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern besteht. Das ist z.B. der Fall, wenn Unterhalt oder Erziehung des leiblichen Kindes gefährdet sind. Bei minderjährigen Kindern hängt die Bewilligung durch das Bezirksgericht außerdem von der Zustimmung der Eltern ab.


 
Ehe und Lebensgemeinschaft


Welche Rechte / Pflichten ergeben sich durch eine Lebensgemeinschaft?

Grundsätzlich gilt, dass es sowohl während der Lebensgemeinschaft als auch nach deren Beendigung keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen gibt. Insbesondere gibt es kein Recht auf den weiteren Verbleib in der Eigentumswohnung des Lebensgefährten.

Wer im Vertrauen auf die Dauerhaftigkeit einer Beziehung eine echte Lebensgemeinschaft eingeht, sollte klare Regelungen für den Fall des Scheiterns der Beziehung treffen. Etwa wenn es um Ersatz für getätigte Investitionen geht. Denn eine Lebensgemeinschaft ist in den meisten Bereichen gesetzlich nicht geregelt.

Der Lebensgefährte hat, gleichgültig wie lange die Gemeinschaft gedauert hat, kein gesetzliches Erbrecht und keinen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Partner. Es empfiehlt sich daher die Errichtung eines Testaments.

Wenn jemand ein Haus in eine Ehe einbringt, gehört es dann beiden Ehepartnern?
In Österreich gilt gesetzlich der Grundsatz der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jedem der Ehegatten grundsätzlich das verbleibt, was er in die Ehe eingebracht hat, erbt oder geschenkt erhält. So dies in einem Ehevertrag nicht anders festgeschrieben ist, gehört das Haus demjenigen, der es in die Ehe mitgebracht hat. Die Begründung von Miteigentum wird häufig gewünscht und entspricht dem heute gelebten Partnerschaftsgedanken durch Mitbestimmung und gemeinsame Verantwortung.




 
Erbansprüche und Erbschaftssteuer

 
Wie hoch ist der Pflichtteil bei einer Erbschaft?
Der Pflichtteil beträgt für Nachkommen und den Ehegatten des Erblassers die Hälfte, für Eltern des Erblassers ein Drittel des Wertes des jeweils gesetzlichen Erbteils. Sind diese nicht ausreichend bedacht worden, so haben sie zur Deckung ihres Pflichtteils einen Geldanspruch gegen den oder die Erben.

Pflichtteilsansprüche können auch auf Nachkommen übergehen. Stirbt ein Kind vor seinem Elternteil, treten seine Nachkommen in den gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsanspruch ein. Dieses Eintrittsrecht besteht beim Pflichtteilsanspruch des Ehegatten oder der Eltern des Erblassers nicht. Geschwister, Neffen, Nichten oder auch Stiefkinder des Erblassers haben keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.




 
Haben uneheliche Kinder Erbansprüche?
Mit der letzten Novellierung des Erbrechts steht unehelichen Kindern auch nach dem Vater (dessen Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist) das volle gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht zu. Nach der Mutter war dies ja schon immer so. Auch für die Großeltern kann das geänderte Erb- und Pflichtteilsrecht von Bedeutung sein.

Nur dann, wenn zwischen einem Elternteil und seinem Kind nie ein familiäres Naheverhältnis bestand, kann im Testament angeordnet werden, dass sich der Pflichtteilsanspruch dieses Kindes bzw. des Elternteils auf die Hälfte vermindert. Diese Möglichkeit gibt es sowohl für uneheliche als auch für eheliche Kinder.





 
Kann man jemanden "enterben"?
Enterben bedeutet, das Erbrecht samt dem Pflichtteilsanspruch zu entziehen. Enterbungsgründe liegen vor, wenn

• der Erblasser von einem seiner Familienmitglieder in einer Notstandssituation im Stich gelassen wurde;

• ein Familienmitglied wegen einer mit Vorsatz begangenen Handlung zu einer lebenslangen oder 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde;

• ein Familienmitglied eine gegen die öffentliche Sittlichkeit anstößige Lebensart führt, oder der Ehepartner seine Beistandspflicht grob vernachlässigt hat;

• eine „Enterbung in guter Absicht" vorliegt, d.h. der Erblasser fürchtet, dass die Kinder über den Pflichtteil nicht in der Form verfügen, die eine Weitergabe an die Enkelkinder garantiert, so kann der Pflichtteil der Kinder direkt an die Enkelkinder weitergeben werden.



 
Wann muss ich eine Schenkung melden?

Mit Aufhebung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist eine neue steuerliche Situation bei Vermögensübertragungen entstanden. Die Vererbung sowie die Übertragung von Grundstücken zu Lebzeiten unterliegen der Grunderwerbsteuer. Unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen unterliegen der Stiftungseingangssteuer. Schenkungen sind dem Finanzamt anzuzeigen, wenn der gemeine Wert zwischen Angehörigen € 50.000,-- pro Jahr übersteigt. Für Erwerbe von anderen Personen gilt eine Freigrenze für Erwerbe bis zu € 15.000,-- binnen fünf Jahren. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.



 
Fruchtgenuss


Was bedeutet Wohnungsrecht und Fruchtgenussrecht?

Wenn der Übergeber eines Hauses oder einer Wohnung sich und seinem Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht im betreffenden Objekt sichern möchte, wird er ein persönliches Wohnungsrecht vereinbaren und die Bezahlung der Betriebs- und Erhaltungskosten regeln. Das Wohnungsgebrauchsrecht ist ein persönlicher Anspruch, der nicht übertragbar ist. Ist darüber hinaus eine Vermietung beabsichtigt, ist die Vereinbarung eines Fruchtgenussrechts erforderlich. Dieser Fruchtgenuss belässt alle Erträgnisse und Lasten beim bisherigen Eigentümer.

Bei Übergabe eines bereits vermieteten Objekts wird sich der Übergeber das Fruchtgenussrecht vorbehalten, wenn ihm die Mieteinnahmen weiter zustehen sollen. Achtung: Bei der Einräumung des Fruchtgenussrechtes ergeben sich steuerliche Auswirkungen im Bereich der Einkommen-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Eine genaue Regelung zwischen beiden Parteien empfiehlt sich daher.



 
Hofübergabe


Wer kann Hofübernehmer werden?

Bei nicht vorhandenem Testament regelt das Kärntner Erbhöfegesetz 1990 zusätzlich zum allgemeinen Erbrecht die Art und Weise, wie die Erbschaft aufzuteilen ist. Kärntner Erbhöfe im Sinne des Gesetzes sind landwirtschaftliche, mit einer Hofstelle versehene Betriebe mittlerer Größe. Was nun die Erbteilung betrifft, kann ein Kärntner Erbhof nur einem von mehreren gesetzlich zur Erbfolge Berufenen zufallen. Das heißt, es muss entweder eine Einigung erzielt werden, wer vom Hof weicht und damit abzugelten ist, oder das Verlassgericht hat den Hofübernehmer zu bestimmen.

In zweitem Falle ist zu prüfen, von welcher Elternseite der Hof stammt. Bei Halbgeschwistern hat derjenige den Vorrang, von dessen Elternteil der Erbhof abstammt. Kann so keine Unterscheidung getroffen werden, ist derjenige als Hofübernehmer zu bestimmen, welcher zur Land- und Forstwirtschaft erzogen wurde. Trifft dies auf alle Beteiligten zu, ist jener vorzuziehen, der am Hof aufgewachsen ist. Ist dies wiederum bei allen der Fall, kommt der Erbe zum Zug, der noch unversorgt ist. Wenn sich auch hier keine Unterschiede ergeben, gibt das höhere Alter den Ausschlag. Durch Testament kann von diesen Regelungen abgegangen werden.


Welche Leistungen sind zumutbar?
Der Hofübernehmer erhält den Besitz zu einem Wert, der ihm den Weiterbestand ermöglicht (Übernahmswert). Von diesem nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und nicht nach dem Verkehrswert bestimmten Betrag sind die Erb- und Pflichtteile zu berücksichtigen. Die Begünstigung entfällt, wenn der Hofübernehmer den Hof binnen zehn Jahren veräußert.

Was ist bei der Hofübergabe noch zu bedenken?

Bei der lebzeitigen Hofübergabe gilt der Übernahmswert sinngemäß. Wohnungs- und Versorgungsrechte sowie Abfindungen weichender Geschwister sollen wirtschaftlich vernünftig geregelt werden. Damit soll auch ein Verzicht auf weitere Ansprüche verbunden werden (notarieller Pflichtteilsverzichtsvertrag).



 
Immobilien


Worauf sollte man beim Erwerb einer Immobilie achten?

Folgende Fragen sind gleich zu Beginn vom Notar zu klären: Ist der Verkäufer wirklich der Eigentümer? Lastet noch eine Hypothek auf dem Haus oder Grundstück? Was kann ich mit dem Objekt anfangen?
Der Notar veranlasst die Übertragung Ihres Eigentumsrechtes im Grundbuch und besorgt die Lastenfreistellung – also die Tilgung von früheren Schulden, die auf dem Grundstück lasten. Zu beachten ist auch das Energie-Ausweis-Vorlagegesetz. Bei dem Verkauf, der Vermietung, bzw. der Verpachtung eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes ist dem Erwerber oder Bestandnehmer ein höchstens 10 Jahre alter Energieausweis auszuhändigen. Andernfalls hat der Verkäufer  oder  Bestandgeber Gewähr für eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz zu leisten. Wenn die Baubewilligung vor dem 1.1.2006 erteilt wurde ist diese Regelung ab dem 1.1.2009 anzuwenden.



 
Leibrente


Was versteht man unter Leibrente?
Welche steuerlichen Folgen hat sie?

Der Verkauf eines Hauses gegen Zahlung einer Leibrente ist sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein interessantes Geschäft. Der Käufer zahlt dabei monatlich oder jährlich eine bestimmte Geldsumme solange der Verkäufer lebt. Die Erben des Verkäufers haben keinen Anspruch auf weitere Zahlungen.
Im Gegensatz dazu steht der "normale" Verkauf, bei dem ein fixer Kaufpreis bezahlt wird. Bei beiden Arten des Verkaufes wird der Käufer sofort, das heißt mit der Eintragung im Grundbuch, Eigentümer.

Verlockend ist dabei die Tatsache, dass anstatt einer großen Geldsumme regelmäßig nur ein kleiner Betrag zu zahlen ist. Andererseits kann durch eine besonders lange Lebensdauer des Verkäufers letztendlich eine Summe entstehen, die den tatsächlichen Wert des gekauften Gebäudes übersteigt.
Wie auch beim Aushandeln des Kaufpreises (beim normalen Kaufvertrag) kommt daher dem Aushandeln der Höhe der Leibrente besondere Bedeutung zu. Nur wenn diese Höhe sowohl für Käufer als auch für Verkäufer interessant ist, ist der Leibrentenkauf eine echte Alternative zum normalen Kauf.

Zu prüfen sind auf jeden Fall steuerliche Folgen (Einkommensteuerpflicht), Fragen der Sicherstellung und Wertsicherung.



 
Mietvertrag


Was muss ein Mietvertrag enthalten?

Mietverträge können schriftlich oder mündlich vereinbart werden. Für eine Absicherung von Vermieter und Mieter empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag, insbesondere bestimmte Vereinbarungen über die Vertragsdauer sind nur in Schriftform wirksam.

In einem Mietvertrag sollen folgende Details enthalten sein:
• Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten (z.B. Kündigungsschutz oder Mietzinsbeschränkung)
• Genaue Beschreibung der Mietwohnung (Größe, Ausstattung und Lage)
• Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen (Miete, Betriebskosten, Wertsicherung) und Verzugsfolgen
• Beginn und Ende des Mietverhältnisses
Weiters sollten folgende Fragen geklärt werden:
• Wer bezahlt die Instandhaltungskosten?
• In welchem Zustand ist die Wohnung zurückzugeben?
• Gebührt ein Investitionsersatz?



 
Scheidung


Wie kann man das Vermögen ohne Streit aufteilen?
Um es bei einer Scheidung zu keinen Streitigkeiten kommen zu lassen, empfiehlt sich bereits bei Eheschließung die Errichtung eines Ehevertrags, in dem das von jedem Partner in die Ehe eingebrachte Vermögen festgehalten wird. Selbstverständlich können die Ehegatten das Vermögen trotzdem gemeinsam verwalten und nutzen.

Darüber hinaus erweisen sich Regelungen der Eigentumsverhältnisse an zukünftigen größeren Anschaffungen, der Ehewohnung, der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und der Ersparnisse für den Fall der Scheidung als sinnvoll.


Muss Firmenvermögen bei einer Scheidung aufgeteilt werden?

Das Gesetz sagt, dass Unternehmen und Anteile an Unternehmen eines Ehegatten bei einer Scheidung nicht aufgeteilt werden, außer es handelt sich um "bloße Wertanlagen". Besitzen beide Ehegatten Anteile an einem Unternehmen und liegt keine vertragliche Regelung über die Aufteilung im Fall einer Scheidung vor, bleiben die Geschiedenen weiterhin Gesellschafter, wenn es nicht noch nachträglich zu einer anderen Regelung kommt.

In diesem Zusammenhang gibt es auch eine Sonderregelung zum Thema Wohnsitz: Grundsätzlich gilt, dass die gemeinsam benutzte Wohnung oder das Haus bei einer Scheidung immer in die Vermögensaufteilung einbezogen wird, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist. Ein Sonderfall liegt vor, wenn der gemeinsame Wohnsitz räumlich so mit dem Unternehmen verbunden ist, dass eine Trennung nicht möglich ist.




 
 
Testament


Wann ist ein Testament gültig?
Ein Testament, bei dem der gesamte Inhalt eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, ist auch ohne Testamentszeugen gültig.

Wird das Testament jedoch von einer anderen Person oder mit Schreibmaschine bzw. Computer geschrieben, sind neben der eigenhändigen Unterschrift des Testators auch die Unterschriften von drei Zeugen unbedingt erforderlich. In bestimmten Fällen (etwa bei Blindheit des Testators) schreibt das Gesetz Sonderformen vor.

Die Form des Testaments ist natürlich wichtig, von noch größerer Bedeutung aber ist der Inhalt. In diesen Fragen ist Ihr Notar Experte.


Wann ist ein Testament anfechtbar?

Anfechten kann man ein Testament dann, wenn es entweder formell nicht in Ordnung ist, oder wenn man beweist, dass der Wille des Erblassers nicht bestimmt war, dass das Testament nicht im Zustand der vollen Besonnenheit, mit Überlegung und Ernst, frei von Zwang, Betrug und wesentlichem Irrtum errichtet wurde.

Bei Verletzung von Pflichtteilsansprüchen kann der in seinem Recht verletzte Noterbe seine Ansprüche gegen das Testament durchsetzen. Die Gültigkeit des Testamentes bleibt dadurch unberührt.




 
Unternehmen


Welche Haftungen treffen den Unternehmer?
Unternehmen können als Einzelunternehmen, als Personengesellschaft (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht GesbR, offene Gesellschaft OG, Kommanditgesellschaft KG) oder als Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH) geführt werden.

Bei den Personengesellschaften steht die persönliche Mitarbeit und Vermögensbeteiligung und in den meisten Fällen auch die persönliche Haftung (Firmen- und Privatvermögen) im Vordergrund. Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung grundsätzlich auf eine Kapitalanlage beschränkt.

Im Speziellen haftet bei einer Kommanditgesellschaft (KG) wenigstens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Kommanditisten haften nur mit dem Betrag ihrer Vermögenseinlage.

Bei der OG haften alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Bei der OG haften ausscheidende Gesellschafter für Schulden, die vor dem Ausscheiden entstanden sind, noch maximal 8 Jahre nach dem Ausscheiden. Tritt man in eine schon bestehende OG ein, haftet man auch für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verbindlichkeiten.

Die GmbH ist neben ihren Gesellschaftern ein eigenes Rechtssubjekt. Daraus folgt auch die Trennung der Gesellschaft von der Ebene ihrer Gesellschafter. Grundsätzlich haftet daher nur die Gesellschaft für ihre Schulden, eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen ist im Allgemeinen ausgeschlossen.


Wie viel Kapital muss ich bei einer GmbH einsetzen?
Die GmbH braucht bei der Gründung ein Mindestkapital von 35.000 Euro. Dieses muss wenigstens zur Hälfte vor Registrierung bar eingezahlt werden, wenn nicht Sondervorschriften vorliegen (z.B. bei Unternehmenseinbringung).

Unternehmensgesetzbuch 2007
Hier zum Download als PDF




 
Vorkaufsrecht


Was bringt ein Vorkaufsrecht?
Wenn man ein Grundstück verkaufen will, das mit einem Vorkaufsrecht belastet ist, muss man dem Vorkaufsberechtigten entweder ein unterschriebenes Anbot eines Käufers oder einen abgeschlossenen Kaufvertrag vorlegen. Nach Verständigung des Vorkaufsberechtigten kann der Kaufvertrag nicht mehr aufgehoben oder abgeändert werden. Der Vorkaufsberechtigte hat dann 30 Tage Zeit, vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.

Das Vorkaufsrecht kann im Allgemeinen nicht ausgeübt werden, wenn das Grundstück verschenkt oder vererbt wird. Allerdings bleibt das Vorkaufsrecht auf Lebensdauer des Vorkaufsberechtigten aufrecht und bindet daher auch die Rechtsnachfolger (den Beschenkten oder den Erben).


Welche Nachteile können damit verbunden sein?

Nachteilig können sich die Zeitverzögerung beim Verkauf auswirken sowie die Notwendigkeit, dem Vorkaufsberechtigten Information über den Kaufpreis zu geben.



 
Wohnungseigentum


Kann man gemeinsam mit seinem Partner eine Eigentumswohnung kaufen?
Seit dem „Wohnungseigentumsgesetz 2002“ können auch zwei Personen unabhängig vom Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis im Rahmen einer so genannten Eigentümerpartnerschaft vollkommen gleich berechtigte Eigentümer einer Wohnung werden.

Es bleibt aber dabei, dass die Eigentümerpartner jeweils Eigentümer eines halben so genannten Mindestanteiles sein müssen, zur ungeteilten Hand für Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Wohnungseigentum haften und die jeweiligen Anteile an der Wohnung auch nicht unterschiedlich belastet werden dürfen.
Über die Rechtsfolgen der Eigentümerpartnerschaft im Todesfall sollten Sie sich eingehend beraten lassen.

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