
Die Vorschläge der Notare für das europäische Gesellschaftsrecht
Auf europäischer Ebene ist die Rechtssicherheit im Gesellschaftsrecht unabdingbar für die Gründung und Entwicklung von KMU.
Die Notare haben ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der KMU vor Ort und tragen durch ihre juristische Sachkenntnis somit zu dieser Rechtssicherheit bei, erklärte der Präsident des Rates der Notariat der Europäischen Union (CNUE) Rudolf Kaindl anlässlich der Eröffnung des 3. Europäischen Notarkongresses in Brüssel am heutigen 28. Juni 2011.
Während die Kommission in eine Phase der globalen Reflexion im Bereich des Gesellschaftsrechts eingetreten ist, treffen 500 Notare aus ganz Europa zu diesem Kongress zusammen, um sowohl allgemeine politische Leitlinien als auch konkrete Vorschläge für die Institutionen zu formulieren. Dr. Rudolf Kaindl meint: "Es ist Zeit, die bislang vertretene Politik der Deregulierung um jeden Preis zu überdenken. Denn es steht heute fest, dass ein ausgewogenes Regelungsniveau im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung und damit der europäischen Bürger und Unternehmen liegt."
Der Kongress der Notare Europas hat zwei Schwerpunkte: die Verknüpfung der Unternehmensregister, die Gegenstand eines Richtlinienvorschlags ist, und die Frage einer eventuellen Sitzverlegungsrichtlinie. "Für die Verknüpfung der Register gibt es einen echten Bedarf in der Rechtspraxis. Eine europäische Regelung, wie sie die Europäische Kommission vorgeschlägt, wird den Handelsverkehr vereinfachen, indem wirtschaftliche Transaktionen sicherer und schneller werden", bekräftigt Rudolf Kaindl. Dreh- und Angelpunkt für die Notare ist hier die Transparenz der Rechtswirkungen der Eintragungen jedes nationalen Registers. Da diese Rechtswirkungen von Staat zu Staat sehr unterschiedlich sind, fordern die Notare Europas, dass die Verknüpfung eine Rechtssicherheit bietet, die den Erwartungen der europäischen Bürgern und Unternehmen entspricht.
Hinsichtlich der Sitzverlegung könnte eine entsprechende Richtlinie für viele Unternehmen angesichts der derzeit unsicheren Rechtslage Klarheit schaffen. Die Rechtswirkungen der Sitzverlegung fallen in die Regelungszuständigkeit der Mitgliedstaaten und der EuGH legt Grundsätze zur Anwendung im Einzelfall fest. Für die Notare Europas sind hier mehrere Aspekte zu berücksichtigen: Förderung der Unternehmensmobilität einerseits, Schutz der Interessen Dritter (Angestellte, Gläubiger, Verbraucher und sogar der Staat) im Rahmen der Sitzverlegung andererseits sowie einfachere leichtere Regelung steuerrechtlicher Fragen. Für Rudolf Kaindl steht Eines fest: "Es gilt, die richtige Balance zwischen der Freizügigkeit und dem Schutz dieser Interessen zu finden."
Website des Kongresses: www.notaires-d-europe.eu
Nähere Informationen über:
CNUE-Büro - Tel. : +32 2 513 95 29 - E-Mail : This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Quelle: www.notare.at









