Ehe- und Partnerschaftsverträge

Wo es um familiäre Angelegenheiten geht, sind klare rechtliche Regelungen von besonderer Bedeutung. Gerade in diesem sensiblen Bereich gibt es keine Garantien. Umso wichtiger ist es, mögliche Entwicklungen frühzeitig zu bedenken und durch eine solide rechtliche Grundlage Streit vorzubeugen sowie für den Ernstfall Vorsorge zu treffen.

Durch Ehevereinbarungen kann der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung weitgehend auch für den Fall der Ehescheidung aufrechterhalten und eine eindeutige Zuordnung von Vermögenswerten vereinbart werden. Dies schafft Klarheit für beide Ehepartner.

Viele Paare leben heute in einer Lebensgemeinschaft, ohne miteinander verheiratet zu sein, oftmals in der Annahme, nach einer gewissen Zeit rechtlich wie Ehepartner behandelt zu werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Lebensgemeinschaften sind gesetzlich nicht geregelt und jederzeit auflösbar. Umso wichtiger sind faire und verbindliche Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass keiner der Partner bei einer Trennung oder beim Tod des anderen benachteiligt wird.

Neben den familiären Aspekten sind dabei auch zivil- und steuerrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie dabei, für Ihre persönliche Situation passende und ausgewogene Lösungen zu finden.