Erbrecht
Das Erbrecht bildet einen wesentlichen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit. Die damit verbundenen Fragestellungen begleiten uns im täglichen Berufsalltag, nicht zuletzt auch deshalb, weil das Erbrecht in zahlreichen anderen Rechtsbereichen eine zentrale Rolle spielt, etwa bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder der Vorbereitung von Vermögensübertragungen im privaten wie im unternehmerischen Bereich.
Niemand weiß, wann der Erbfall eintritt. Die Errichtung eines Testamentes sollte daher nicht aufgeschoben werden. Ändern sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse, kann ein Testament jederzeit an die neue Situation angepasst werden.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre letztwilligen Anordnungen klar, rechtlich durchsetzbar und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu errichten und zu beurkunden.
Testamente und sonstige erbrechtlich relevante Urkunden, wie etwa Pflichtteilsverzichte, werden seit 1972 im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer registriert. Durch die Verwahrung der Urkunden in unserem Notariat und die Registrierung im Testamentsregister ist sichergestellt, dass diese im Ablebensfall aufgefunden und entsprechend berücksichtigt werden.
Zu unseren zentralen Aufgaben zählt außerdem die Tätigkeit als Gerichtskommissär im Auftrag des zuständigen Gerichtes, insbesondere die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.