Schenkung und Übergabe

Bei der Übertragung von Vermögen durch Schenkung oder Übergabe – zumeist im Familienkreis – sind neben zivil- und erbrechtlichen Aspekten auch steuerliche Fragestellungen zu berücksichtigen. Eine sorgfältige rechtliche Gestaltung ist daher von besonderer Bedeutung.

Als Schenkung werden Vermögensübertragungen bezeichnet, bei denen keine Gegenleistung erbracht wird. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages nicht nur dringend anzuraten, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. In Österreich wird derzeit keine Erbschafts- und Schenkungssteuer eingehoben; die Meldepflicht nach dem Schenkungsmeldegesetz ist jedoch zu beachten.

Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart, etwa in Form eines Wohnungsgebrauchs- oder Fruchtgenussrechtes. Hier gilt es, beide Seiten vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Durch eine klare und fachgerechte vertragliche Regelung können spätere Unklarheiten über Inhalt und Umfang der Gegenleistung vermieden werden.

Pflichtteilsverzichte können dazu beitragen, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und erweitern die Verfügungsmöglichkeiten des Eigentümers über sein Vermögen.

Bei der Übertragung von Liegenschaften fällt regelmäßig Grunderwerbsteuer an. Wir beraten Sie auch in diesem Zusammenhang und unterstützen Sie dabei, eine für Ihre Situation optimale und steuerlich möglichst sparsame Lösung zu finden. Die anfallende Steuer können wir für Sie im Wege der Selbstberechnung abführen.