Verlassenschaften

Nach einem Todesfall ist in Österreich ein Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Wir werden vom zuständigen Bezirksgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen beauftragt, das Verfahren als Gerichtskommissär zu führen. Ziel ist die unparteiische Abwicklung der Verlassenschaft und die ordnungsgemäße Übertragung des Vermögens an die Erben. Dabei sichern wir die Erfüllung des letzten Willens des Verstorbenen, informieren die Beteiligten über ihre Rechte, unterstützen bei der Erbteilung und bereiten die verfahrensabschließenden Beschlüsse für das Gericht vor.

Ablauf des Verfahrens

Zu Beginn findet die Todesfallaufnahme statt. In diesem Gespräch werden persönliche und vermögensrechtliche Verhältnisse des Verstorbenen erhoben. Dazu laden wir Personen ein, die über relevante Informationen verfügen.

Im weiteren Verlauf wird festgestellt, ob der Verstorbene eine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, welche Vermögenswerte vorhanden sind und wer erbberechtigt ist. Es wird geprüft, ob die Erbschaft angetreten oder ausgeschlagen wird. Anschließend erfolgt die Erstellung einer Vermögenserklärung beziehungsweise eines Inventars, die Protokollierung von Erb- und Pflichtteilsübereinkommen sowie die Vorbereitung der Gerichtsbeschlüsse. Mit dem Einantwortungsbeschluss endet das Verfahren, das Vermögen geht auf die Erben über.

Für die Eintragung des Eigentumsrechts der Erben im Grundbuch übernehmen wir die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr. Nach Zahlung dieser Beträge beantragen wir die Eintragung im Grundbuch.

Das Verfahren kann durch Überlassung an Zahlungs Statt beendet werden, wenn die hinterlassenen Vermögenswerte geringer sind als die Todfallskosten und Verbindlichkeiten.

Vorbereitung für die Todesfallaufnahme

Sollten Sie zur Todesfallaufnahme eingeladen werden, bitten wir Sie, nach Möglichkeit folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Namen, Geburtsdaten, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen)

  • Testament im Original, Erb- und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen, Eheverträge

  • Standesurkunden

  • Unterlagen zu Erwachsenenvertretungen und Vorsorgevollmachten

  • Rechnungen über Begräbniskosten

  • Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen, Pensions- und Gehaltsunterlagen

  • Unterlagen zu Liegenschaften

  • Unterlagen betreffend Unternehmen und Gesellschaften

  • Fahrzeugpapiere

  • Kontounterlagen, Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapierdepots

  • Unterlagen über Schließfächer und Safes

  • Lebens- und Sterbeversicherungen

  • Unterlagen zu weiteren Vermögenswerten

  • Unterlagen über Schulden

  • Waffenrechtliche Dokumente

  • Unterlagen über zu Lebzeiten getätigte Schenkungen oder Vermögensübertragungen

Mit diesen Unterlagen tragen Sie wesentlich zu einer ordnungsgemäßen und zügigen Verfahrenserledigung bei.