Erbrecht

Testamente, Verlassenschaftsrecht und Erbrecht

Der Notar ist der Spezialist für Erbschaften, letztwillige Verfügungen und die Abwicklung von Verlassenschaften. Die richtig vorbereitete Erbschaft hilft Nerven, Zeit und Geld der Beteiligten zu sparen.

Testament: Was geht und was nicht?

Mit dem letzten Willen sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an einen Notar Ihres Vertrauens. Dann können Sie sicher sein, dass Ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht – und nicht aufgrund von Unklarheiten oder Formfehlern unwirksam wird.

Im Auftrag des Gerichts

Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Als solcher erfüllt der Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Die häufigste und wichtigste Aufgabe als „Gerichtskommissär“ ist die Durchführung von Verlassenschaftsabhandlungen.

Verlassenschaftsabhandlungen

Die Abwicklung von Verlassenschaften ist eines von vielen Beispielen dafür, welchen Beitrag die Notare zur Rechtspflege in Österreich leisten. Es ist kaum bekannt, dass die Notare rund 20 % aller Verlassenschaften unentgeltlich abwickeln. Das Gesetz verlangt das Verfahren nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.

Grundbuch- und Firmenbuchabfrage

Das Grundbuch und das Firmenbuch sind in Form elektronischer Datenbanken geführt. Der Notar fertigt als Gerichtskommissär amtliche Auszüge aus dem Grundbuch oder Firmenbuch an und bestätigt dadurch die Echtheit des Auszugs und des Inhalts.

Nähere Informationen im Folder der Notariatskammer
Quelle: www.notar.at