Unternehmensrecht

Egal, ob Sie ein Unternehmen gründen, führen oder übertragen wollen – der Notar bietet als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleistungen an. Dort, wo es rechtlich möglich ist, führt er für Sie auch die Selbstberechnung von Steuern und Gebühren durch und beschleunigt so die Abwicklung.

Ihr Vorteil dabei: Der Notar sorgt für Ihre Rechtssicherheit. Er wird stets nach maßgeschneiderten Lösungen suchen, die Bestand haben, keinen Partner benachteiligen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. So werden spätere Streitigkeiten mit hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden.

Zu den Spezialgebieten des Notars gehören folgende Bereiche:

  • Betriebsgründung
  • Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Betriebsfortführung und Betriebsübertragung
  • Umgründung mit Zusammenführung oder Teilung von Betrieben oder Rechtsformwechsel

Rechtzeitige Vorbereitung beim Verkauf:

  • Welche Vertragsverhältnisse müssen überprüft werden?
  • Welche Zustimmungen sind erforderlich, um Rechte zu übertragen?
  • Welche behördlichen Bewilligungen sind für den Betrieb vorhanden?
  • Welche Bewilligungen sind neu zu beantragen und welche sind für die Eigentumsübertragung einzuholen?
  • Welche Folgen hat eine Teilbetriebsveräußerung?
  • Welche Sicherstellungen von Seiten des Käufers will ich als Verkäufer?
  • Wie kann ich Informationen weitergeben, ohne mir bei einem Scheitern der Verkaufsverhandlungen zu schaden?

Und beim Kauf eines Unternehmers:

  • Welche Haftungen des Verkäufers können mich treffen?
  • Wie kaufe ich richtig: persönlich oder in einer Gesellschaftskonstruktion?